AGB`s von Ademi Hauswartung
1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von der Ademi Hauswartung, unabhängig von der Rechtsnatur des entsprechenden Vertrags, für alle vereinbarten Dienstleistungen und Lieferungen von Ademi Hauswartung, sofern nichts anderes ursprünglich oder nachträglich schriftlich vereinbart ist. Geschäftsbedingungen des Käufers, Bestellers oder Auftraggebers (nachstehend „Kunde“) haben keine Geltung. Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Schriftlichkeit.
2. Unwirksame Bestimmungen/Vertragslücken
Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Statt einer unwirksamen Bestimmung gilt diejenige Bestimmung, die der unwirksamen Bestimmung möglichst entspricht und mit dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages vereinbar ist. Vertragslücken werden durch solche Bestimmungen geschlossen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck des Vertrages sowie der Ausgewogenheit der vereinbarten Rechte und Pflichten der Vertragspartner am besten entsprechen.
3. Ausführung
Die auszuführenden Reinigungsarbeiten für leerstehende Wohnungen oder Einfamilienhäuser, die nicht vertraglich zum Objekt dazugehören und nicht geräumt worden sind, werden durch die Ademi Hauswartung nicht gereinigt. Die Ademi Hauswartung verpflichtet sich für getreue und sorgfältige Ausführung der übertragenen Reinigungsleistungen. Bei Kapazitätsengpässen könnte für die Ausführung von Aufträgen ein Subunternehmer beigezogen werden, welche den Auftrag unter denselben Bedingungen, wie mit Ademi Hauswartung vereinbart, durchführt. Die Übergabe an den Vermieter muss der Ademi Hauswartung 72 Stunden im Voraus schriftlich mittgeteilt werden. Abgabegarantie wird die Wohnungsreinigung von der Verwaltung, bzw. Eigentümer bemängelt, verpflichtet sich die Ademi Hauswartung in jedem Falle zur kostenlosen Nachreinigung. Sauberkeit ist ein relatives Empfinden. Sollte eine Reinigung auch nach der kostenlosen Nachreinigung ungerechtfertigt beanstandet werden, hat Ademi Hauswartung das Recht den Allpura Reinigungsverband als unabhängige Instanz zur Begutachtung aufzubieten. Die Kosten einer solchen Begutachtung trägt der Auftraggeber.
4. Preis und Preisbasis
Die Preise für die auszuführenden Reinigungsarbeiten werden vertraglich zwischen den Kunden Ademi Hauswartung festgelegt. Die Ademi Hauswartung behält sich vor, einen Reinigungsauftrag abzuweisen oder eine Zusatzpauschale für 1. Nicht in der Offerte angegebene oder nicht korrekt angegebene Zimmer, Fenster, Storen, Balkone, Waschmaschinen etc. 2. Raucherwohnung, übermässige Klebreste, extreme Verschmutzung durch Haustiere etc., zu offerieren. Für die Objektübergabe an eine/n Verwaltung/Vermieter inklusive allfälliger Nachreinigungen, ist maximal 1h eingerechnet im offerierten Preis. Jede weitere angefangene Stunde wird zu einem Stundenansatz von 75.00 CHF nachträglich verrechnet per Rechnung oder Bar. Wen die angegeben Stunden in der Reinigungsvereinbarung überschritten sind. Wird jede weitere angefangene Stunde zu einem Stundenansatz von CHF 75.00 nachträglich verrechnet per Rechnung oder Bar. Bei erfolglosen Mahnungen können die Rechnungsbeträge an eine mit dem Inkasso beauftragte Firma abgetreten werden. Die Rechnung ist Zahlbarinnerhalb von 10 Tagen netto. Bei einer zweiten Mahnung behält sich die Ademi Hauswartung das Recht vor, CHF 46.43 zzgl. MWST für den entstandenen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Sämtliche Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Betreibung entstehen, werden vollumfänglich dem Kunden in Rechnung gestellt.
5. Zahlungskonditionen
Der Rechnungsbetrag ist, wenn vertraglich nichts Abweichendes vereinbart, nach Beenden der Reinigungsarbeiten vom Kunden an die Ademi Hauswartung gegen Quittung, welche als Abnahmegarantie gilt, in bar zu entrichten. Bei nicht Bezahlung gemäss Abmachung, behält sich die Ademi Hauswartung vor, für die Rechnungsstellung und Mehraufwand eine Zusatzgebühr zu verrechnen. Ebenfalls behält sich die Ademi Hauswartung vor, den Schlüssel vom Objekt bis zur Begleichung der Zahlung als Absicherung für die Zahlung zu behalten. Jegliche Mehrkosten für den Versand der Schlüssel per Einschreiben an die Verwaltung oder dem Kunden, werden dem Auftraggeber weiterverrechnet.
6. Versicherungsschutz / Haftung
Schadenersatzansprüche, welche seitens des Kunden als Folge der Auftragsdurchführung gemacht wurden, werden durch die Betriebshaftpflichtversicherung von Ademi Hauswartung gedeckt (bis 5’000’000 Schweizer Franken pro Schadenereignis für Personen- sowie Sachschäden), wenn dies unverzüglich nach dem Schadenereignis der Viva Clean GmbH schriftlich angezeigt wird. Für Schäden, die an Ademi Hauswartung nicht unverzüglich schriftlich angezeigt werden, entfällt jede Haftung. Alle Mitarbeiter sind AHV, IV, BU und NBU versichert und registriert bei der AHV/SVA. Jede Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird wegbedungen. Bei einmaligen Leistungen (z. B. Bauendreinigung) erfolgt die Abnahme - ggf. auch abschnittsweise täglich - spätestens bei Fertigstellung durch den Auftragnehmer. Kommt der Auftraggeber der Abnahme nicht nach, gilt die Leistung als abgenommen. Werden vom Auftraggeber bei der festgelegten Leistung berechtigterweise Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen nicht weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung / Haftung übernommen. Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit zur Ausführung der Dienstleistung getroffen hat. Schadenersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit geltend gemacht werden.
7. Kündigungsfrist
Eine Kündigung des Auftrages muss schriftlich auf eingeschriebenem Postweg erfolgen. Eine schriftliche Kündigung – von bis zu 2 Wochen und mehr (10 Werktage), vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin, wird ohne Gebühren zur Kenntnis genommen. – zwischen 4-9 Arbeitstage, vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin, wird mit 50% des vertraglich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert 10 Tagen zu entrichten. – zwischen 1-3 Arbeitstage, vor dem schriftlich oder mündlich vereinbarten Reinigungstermin, wird mit 80% des schriftlich vereinbarten Betrages veranschlagt und ist innert 10 Tagen zu entrichten. Bei Nichteinhaltung des Termins am vereinbarten Reinigungstag, werden dem Auftraggeber 100% des vereinbarten Rechnungsbetrages verrechnet.
8. Schlüssel / Zutritt
Der Auftraggeber stellt Ademi Hauswartung, wenn erforderlich, die nötigen Schlüssel zum Objekt zur Verfügung. Falls der Auftrag nicht durchgeführt werden kann, weil der Zutritt seitens Auftraggeber nicht gewährleistet wird oder wurde, so wird dem Auftraggeber 100% des vereinbarten Betrages verrechnet.
9. Vertragsauflösung
Ademi Hauswartung behält sich das Recht vor, bei Objekten, welche den normalen Verschmutzungsgrad (Schimmel, Ungeziefer, Abfallberge, etc.) übersteigen oder wenn der Kunde vorsätzlich zu reinigenden Objekten nicht erwähnt oder einfach ausgelassen hat (starke Verschmutzung an Wänden, Fenster, Türen infolge einer z.B. Raucherwohnung), die vereinbarten Arbeiten nicht auszuführen. In solchen Fällen gilt der Vertrag als nichtig. Durch die schriftliche oder mündliche Auftragserteilung erklärt der Kunde sein Einverständnis in allen Punkten dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
10. Reklamation
Die Reinigung erfolgt exakt und gründlich. Reklamationen sowie Schäden müssen sofort nach der Reinigung oder während der Wohnungsübergabe, entweder von der Verwaltung oder dem Mieter, an die Ademi Hauswartung schriftlich mitgeteilt werden. Spätere Reklamationen sowie Schadenmeldungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Es kann vorkommen, bei stark verschmutzten Wohnungen oder Häusern keine Abgabegarantie gegeben ist. Vorbehalt: Es kann sein, dass sich alte Flecken nicht restlos entfernen lassen.
11. Übertragung
AGB und abgeschlossene Verträge binden auch allfällige Rechtsnachfolger von Ademi Hauswartung oder des Auftraggebers.
12. Differenzen
Differenzen, welche sich aus einem Vertrag ergeben können, werden wenn immer möglich im gegenseitigen Gespräch geregelt. Sollte dies nicht möglich sein, gilt als Gerichtsstand der Hauptsitz der Ademi Hauswartung.